Zielgruppe

Im Schulinternat Redlikon leben normal begabte Mädchen und Knaben im Primarschul- und Sekundarschulalter mit Verhaltens- und Lernbehinderungen, die für längere Zeit eine stationäre oder teilstationäre sozialpädagogische Betreuung und eine individuelle sonderschulische Förderung benötigen. Um die Stabilisierung eines Kindes/Jugendlichen zu begünstigen, gehen wir normalerweise von einer Mindestaufenthaltsdauer von 2 Jahren aus. Wo möglich streben wir eine Rückplatzierung in die Herkunftsfamilie und in die Regelschule an.

Voraussetzungen

  • Aufnahme bis ins Alter von 15 Jahren, resp. bis 2. Oberstufe, Ausnahmen möglich

Kontraindikationen für eine Aufnahme

Nicht aufgenommen werden geistig behinderte, kommunikations- und wahrnehmungsbeeinträchtigte, körperbehinderte Kinder und Jugendliche sowie solche mit einer akuten psychischen Erkrankung, die eine Hospitalisierung erforderlich macht.

Für von illegalen Suchtmitteln oder von Alkohol abhängige Kinder und Jugendliche ist das Angebot des Schulinternats Redlikon ebenfalls ungeeignet. 

Platzierungsgrundlagen

Die Platzierungen erfolgen aufgrund folgender juristischer Grundlagen:

Tagesschulplätze und Internatsplätze:

  • freiwillige Zuweisung durch die Eltern aufgrund der Empfehlung eines Schulpsychologischen Dienstes

Nur Internatsplätze:

  • gemäss Art. 310 ZGB, Aufhebung des Aufenthaltsbestimmungsrechts
  • gemäss Art. 15 JStG, Unterbringung als Schutzmassnahme