Kosten

Seit 1. Januar 2022 ist das neue Kinder- und Jugendheimgesetz (KJG) in Kraft. Im KJG ist festgelegt, dass die Kosten für den Aufenthalt (Wohnen, Betreuung, Schule) von fremdplatzierten Kindern der Kanton und die Gemeinden tragen.

Die Versorgertaxen werden wie folgt aufgeteilt verrechnet:

  • Wohnteil: Amt für Jugend und Berufsberatung   
  • Schulteil: Volksschulamt Zürich 

Die unterhaltspflichtigen Eltern bzw. Elternteil müssen für den Verpflegungsbeitrag von Fr. 25.- pro Tag (§ 19 KJG) sowie die Nebenkosten (Kleider, öV-Tickets, etc.) aufkommen. 

Die Verantwortung für die Antragstellung der Finanzierung beim Amt für Jugend und Berufsberatung liegt grundsätzlich bei den Eltern. Mit entsprechender Vollmacht kann diese Verantwortung an eine Drittstelle übertragen werden.

Bei ausserkantonalen Platzierungen gelten die Vorgaben der Interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE).